Morant 74, echt jetzt? ich habe ganz andere probleme. ich möchte da heil durchkommen, ich wünsche mir das meine familie da heil durchkommt.
ich wünsche mir das alle da heil durchkommen, dass ist aber leider wunschdenken. und du hast keine grösseren probleme als vom verein zu verlangen. kennst du die finanzielle situation? ich auch nicht mehr im detail, aber was ich sehe sind die ausfälle der vergangenen saison und die zig absagen an catering für die gastro nebst dem das alle betriebe bis auf weiteres geschlossen sind. wenn dann ende april das geschäftsjahr vorbei ist, bin ich sicher wirsd du gerne auf das bier verzichten oder bestimmt dein post überdenken.
aus den agb des evz
7. Das Einnehmen sowie auch das Verlassen der Sitzplätze ist nur bei Spielunterbrüchen erlaubt. Rückgabe oder Umtausch des Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Verlorene oder verlegte Tickets werden grundsätzlich nicht ersetzt. Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt das Ticket automatisch für das Verschiebungsdatum. Wird ein Spiel abgebrochen (Lichtausfall, Nebel o.a.) und muss es in der Folge neu angesetzt werden, so behält das gekaufte Ticket seine Gültigkeit für die Ersatzveranstaltung.
Weitergehende Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Wird das neu angeordnete Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit gespielt (z.B. bei Verfügungen wegen Hooliganismus) verfallen die Tickets und es können auch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
ich sage damit nicht, dass es nichts gibt, aber lasst doch mal erst das ganze sacken.
https://www.evz.ch/index.php?id=10436