Medienberichte

Und Teil 2
Das Gericht stützte sich massgeblich auf das Störerprinzip und widersprach dabei dem Regierungsrat. Denn ein Veranstalter könne nicht verantwortlich gemacht werden für Polizeieinsätze, die nicht aufgrund Durchführung des Anlasses geschehen. Der EVZ sei seiner Pflicht als Veranstalter nachgekommen, ihm sei diesbezüglich nichts vorzuwerfen. Die Störer seien in diesem Fall die ZSC-Fans gewesen.

Gericht sieht keine Schuld bei Zugern​

Die unmittelbare Ursache für das erhöhte Polizeiaufgebot und die damit verbundenen Kosten war der Aufmarsch der ZSC-Fans. Diese Aktion sei aber laut dem Verwaltungsgericht örtlich und inhaltlich separat vom Meisterschaftsspiel zu sehen. Aus diesem Grund sei der EVZ nicht der unmittelbare Verursacher des Polizeieinsatzes, sondern die angereisten Zürcherinnen und Zürcher. Dass es zu einer solchen Situation überhaupt käme, damit hätte der EVZ nicht rechnen können.

Schliesslich betonte das Gericht, dass mit der Kostenüberwälzung der Zuger Polizei an den EVZ ein gefährlicher Präzedenzfall hätte geschaffen werden können: «Dann hätten es gegnerische Fans in der Hand, mit einem friedlichen Aufmarsch trotz fehlender Bewilligung einen Polizeieinsatz zu erzwingen, der den
 

Wegen eines Checks gegen den Kopf​

Das Urteil bei Schlumpf wurde gefällt​

 
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