Mike KĂŒnzle wurde dreimal wegen Schwalben bestraft: Wenn Spieler und Richter das Gleichgewicht verlieren
01.12.2025, 17.00 Uhr
Diving (Fallenlassen) ist eine Unsitte im Schweizer Eishockey. Bei EVZ-StĂŒrmer Mike KĂŒnzle, der dafĂŒr dreimal innert kurzer Zeit gebĂŒsst wurde, stellt sich aber die Frage der VerhĂ€ltnismĂ€ssigkeit. Ausserdem war die dritte Busse ein juristischer Fauxpass.
Eishockey ist ein harter Sport. Die Abrechnungen physischer Art gehören zum Spiel, sei es innerhalb oder ausserhalb des reglementarisch festgehaltenen Verhaltenskodexes. Nicht zum Spiel gehören BestĂŒrmungen und Rudelbildungen der und um die Schiedsrichter durch Besserwisser. Sogar verpönt sind Aktionen, bei welchen Spieler aufs Eis fallen, wenn sie den kleinsten physischen Widerstand eines Gegners spĂŒren. GlaubwĂŒrdigkeit und Anstand gegenĂŒber dem Gegner, aber auch vor dem Spiel und den RegelhĂŒtern gebieten, auf den freien Fall aus dem Stand zu verzichten. Dies, weil man aus anderen Mannschaftsportarten weiss und es in jedem Spiel am TV sieht, dass selbst Betroffene von kleinsten BerĂŒhrungen zu Boden sinken, als seien sie vom Blitz getroffen worden.
So wurde vor einigen Jahren das Regelwerk im Schweizer Eishockey fĂŒr die beiden obersten Liegen sowie die U17- und U21-Junioren entsprechend ergĂ€nzt durch die Möglichkeit, Diving («Schwalben») nicht nur mit einer Kleinen Strafe auf dem Eis zu sanktionieren, sondern zusĂ€tzlich nach einem Verfahren der Verbandsjustiz mit empfindlichen Bussen oder sogar Sperren zu bestrafen. Diese quasi permanente Drohung ĂŒber den Köpfen von Spielern mit einem etwas ambivalenten VerhĂ€ltnis zur Schwerkraft vermochte nicht zu verhindern, dass in der vergangenen Saison neun und in der laufenden Saison bereits zehn FĂ€lle von Diving (oder Embellishement; VortĂ€uschen einer Verletzung) sanktioniert werden mussten.
Der EVZ-StĂŒrmer Mike KĂŒnzle hat wegen Diving zwischen dem 8. Oktober und dem 29. November dreimal Post erhalten vom Einzelrichter mit Bussen von jeweils 1760, 3760 und 5760 Franken. Im letzten Fall ist eine Spielsperre dazugekommen, die er am Samstag gegen Ajoie abgesessen hat. Trotz der im Grundsatz zu begrĂŒssenden Praxis, dieser Unsitte zu begegnen, stellt sich natĂŒrlich die Frage der VerhĂ€ltnismĂ€ssigkeit. Und es macht den Anschein, dass ein Spieler, der einmal auf der virtuellen Liste der Faller verzeichnet ist, es schwer hat, seinen Platz auf ebendieser Liste wieder abgeben zu können. Speziell beim Fall, der zum dritten Verfahren gegen KĂŒnzle gefĂŒhrt hat, lĂ€sst die Szene auf dem Video den Schluss nicht zu, er habe quasi ĂŒber GebĂŒhr nachgeholfen. NatĂŒrlich stellt sich die Frage, weshalb ein Bandentraktor der oberen Hubraumklasse wie KĂŒnzle, der die Gegner an seiner Masse abprallen lassen kann, das Gleichgewicht doch relativ leicht zu verlieren scheint.
Das Gleichgewicht zumindest temporĂ€r ebenfalls abhandengekommen ist dem zustĂ€ndigen Einzelrichter, der KĂŒnzle mit Entscheid vom 29. November aus dem Spiel vom 27. November gegen Servette reglementskonform fĂŒr ein Spiel gesperrt hat, weil es sich um die dritte Verurteilung handelt. Dabei hat er allerdings ĂŒbersehen, dass der Entscheid im zweiten Fall aus dem Spiel vom 21. November gegen Lausanne, getroffen am 28. November, infolge der fĂŒnftĂ€gigen Einsprachefrist zwei Tage spĂ€ter gar noch nicht rechtskrĂ€ftig war â ein juristischer Fauxpas, der nicht hĂ€tte passieren dĂŒrfen.
Irgendwie passend zum ganzen Kontext mutet an, dass im erwĂ€hnten EVZ-Heimspiel vom 27. November den Unparteiischen ein regeltechnischer Fehler unterlaufen ist, der bei Einreichen eines Spielfeldprotestes durch Servette mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Wiederholung des Spiels gefĂŒhrt hĂ€tte. EVZ-StĂŒrmer Dominik Kubalik schoss die Scheibe 82 Sekunden vor Schluss ins leere Genfer Tor zum 3:1, obwohl der Linienrichter ein Offside angezeigt hatte. GemĂ€ss Regelbuch ist bei einem Schuss Richtung Tor ein «Clearing» des Offsides (der Spieler hebt es auf, in dem er die Angriffszone verlĂ€sst), nicht möglich. Das Tor zum 3:1 war deshalb irregulĂ€r, mit der Folge, dass den Genfern weitere maximal 82 Sekunden genommen wurden, mit sechs gegen fĂŒnf Spieler noch den Ausgleich zum 2:2 zu erzielen.