Es gab ja auch schon Strafen bei einem Handgemenge wo der dazwischengehende Linesman „unabsichtlich“ getroffen wurde. Damals wurde geschrieben, dass dies unerheblich sein.
Zitat: In der Schweiz ist jeder Kontakt eines Spielers mit einem Offiziellen, der vermieden werden hätte können, eine Strafe, mindestens drei Spiele, abhängig von der Intensität und der Absicht. Bei Berührung ist der Schiedsrichter oder der Offizielle das Opfer. Die Schwere der Strafe hängt davon ab, ob es sich um einen versehentlichen oder absichtlichen Kontakt handelt.
Schlussfolgerung: Es war beim besagten Kontakt von Bayreuther unerheblich ob Absicht oder keine Absicht. Drei Spielsperren wären das Minimum gewesen. Sollte ich es falsch recherchiert haben, lerne ich gerne dazu.