NL Saison 25/26

Machen die NL Verantwortlichen auch Nati- Pause? So von wegen Sperren gegen Schlumpf, Nachspiel Aktion gegen Wey habe ich abgehakt. Wahrscheinlich trügt mein Gefühl?: Meldungen betreffend EVZ gehen länger als bei Anderen
 
Geht ja noch ne Weile bis zum nächsten Spiel, da ist keine Eile geboten.
Und was ist mit dem Training usw? Linienzusammenstellung, PP, BP etc? Das wird doch auch trainiert und meines Wissens nach macht das schon noch Sinn, wenn man mit dem Kader trainiert, die auch dann im nächsten Spiel auf dem Eis steht. Es ist zwar ein Detail, aber dennoch wichtig wie ich meine.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hoffe jetzt nicht dass wegen 1 ausfall bzw 1 sperre das training angepasst wird und die spieler eine andere rolle einnehmen sollten. Vielmehr sollte das gleiche system gespielt werden und jemand anderes möglichst präzise die lücke füllen und einspringen..
 
Und was ist mit dem Training usw? Linienzusammenstellung, PP, BP etc? Das wird doch auch trainiert und meines Wissens nach macht das schon noch Sinn, wenn man mit dem Kader trainiert, die auch dann im nächsten Spiel auf dem Eis steht. Es ist zwar ein Detail, aber dennoch wichtig wie ich meine.
Nun wir haben ja jetzt die längste Zeit ohne Schlumpf gespielt, da wissen die Spieler wohl noch wie es ohne ihn ist ;) Auch sonst kann es ja immer sein, dass ein Spieler kurzfristig ausfällt und man keine Zeit für ein Extratraining hat. Und gerade jetzt in der Natipause, kann man ja eh oft nicht in der Originalaufstellung trainieren da einige Akteure fehlen.
 
Und was ist mit dem Training usw? Linienzusammenstellung, PP, BP etc? Das wird doch auch trainiert und meines Wissens nach macht das schon noch Sinn, wenn man mit dem Kader trainiert, die auch dann im nächsten Spiel auf dem Eis steht. Es ist zwar ein Detail, aber dennoch wichtig wie ich meine.
Das ist ganz sicher so, leider aber seit Jahrzehnten der selbe BS. Die arbeiten gefühlt nach Lust und Laune und alle anderen sind denen egal.
Man könnte auch einfach die Arbeit erledigen und die Klubs hätten auch eine Chance Rekurs zu machen.
 
Betrifft: Meisterschaftsspiel National League
Genève-Servette HC (LN) - EV Zug (NL) vom 30.10.2025
2) Fehlbarer Club: EVZ Sport AG
3) Fehlbarer
Schlumpf Dominik (144101)
Spieler:
4) Sachverhalt: 1. Bei 03:01 versetzte der Beschuldigte seinen Gegenspieler einen Check gegen den Kopf. Die Aktion wurde auf dem Eis nicht
geahndet. Dieser konnte danach nicht mehr weiterspielen. Die Aktion ist auf dem Eis nicht bestraft worden.
2. Der PSO qualifizierte das Foul als CTH der Kategorie II und stellte form- und fristgerecht einen Antrag auf Eröffnung eines
ordentlichen Verfahrens.
3. Der Einzelrichter hat in der Folge ein ordentliches Verfahren wegen Check to the head eröffnet und eine provisorische Spielsperre
ausgesprochen. Es kann auf die Eröffnungsverfügung verwiesen werden.
4. Innert Frist ging eine Stellungnahme der Beschuldigten ein, in welcher zusammengefasst ausgeführt wurde, dass Verboon habe
gecheckt werden dürfen. Dieser habe die Laufbahn spontan korrigiert, worauf Schlumpf nicht mehr habe reagieren können. Nach
Rücksprache mit dem Schiedsrichter Wiegand nach dem Spiel, nach dem dieser die Szene auch via Video Bilder anschauen konnte,
erfolgte der Erstkontakt mit der Schulter im Oberkörperbereich / Brustbereich von Verboon. Eine aktive Ellbogenbewegung in
Richtung Kopf sei im Videomaterial nicht zu entnehmen. Demnach könne man hier nicht von einem «CTH» sprechen weil die
Videobilder hier keine klaren Aufschlüsse zeigen Hätte der «first impact» zum Kopf von Verboon erfolgt, würde man bei diesem
Zusammenprall klar sehen, dass der Kopf gegen hinten geklappt wäre. Das vermeintliche „Anheben“ von Schlumpf erklärt sich durch
die natürliche Aufrichtung beim Abfedern eines Checks, zudem ist eine schutzbedingte Arm-/Unterarmhaltung erkennbar. Wir
bedauern, dass Verboon anschliessend das Spiel nicht beenden konnte. Schlumpf erhebe sich zwar in den Check, er stelle aber mit
den Armen oder Ellbogen keinen Kontakt zum Kopf her, weshalb Schlumpf freiszusprechen sei.
Auch der PSO liess sich nochmals vernehmen und führte Folgendes aus: "Nach erneuter detaillierter Betrachtung der Videobilder
halten wir an unserem ursprünglich gestellten Antrag fest und ordnen die Aktion weiterhin in Kategorie 2 ein. Wir möchten darauf
hinweisen, dass - entgegen den Aussagen des EV Zug - der erste und hauptsächliche Kontakt gegen den Kopf erfolgt. Dies ist sowohl
aus der Main- als auch aus der Corner 1-Perspektive klar ersichtlich. Es lässt sich auch dadurch erklären, dass sich der Kopf des
Gegners unmittelbar nach hinten bewegt, ohne dass dabei eine entsprechende Bewegung des Oberkörpers zu erkennen ist."
Betreffend Stellungnahmen kann auf die Akten verwiesen werden; auf die Ausführungen wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen
eingegangen.5) Begründung: In der Sache selbst ist Folgendes festzuhalten:
1. Verboon wird in der Mitte angespielt, kann den Pass aber nicht annehmen. Der Beschuldigte steht auf, macht eine
Aufwärtsbewegung und checkt Verboon.
2. Die Auffassung des PSO, dass Schlumpf Verboon zuerst mit seinem Arm am Kopf trifft, kann anhand der Videobilder
nachvollzogen werden. Es ist anhand der Videobilder bei Corner Cam 1 erstellt, dass der Beschuldigte, der abbremst und dann eine
Bewegung gegen vorne und oben macht, mit dem rechtwinkling gehaltenen Arm Verboon am Kopf trifft. Der Check wurde technisch
nicht sauber ausgeführt. Das Ausfahren von Körperteilen ist beim Checken nicht notwendig, vielmehr sollte mit der angelehnten
Schulter gecheckt werden. Beim Beschuldigten erfolgt der Check, Arm bzw. Ellbogen voran. Dass der Kopf von Verboon nicht
weggeschleudert wird, tut daran nichts zur Sache. Das Wegschleudern des Kopfes kann ein Indiz für einen Kopftreffer sein, ist aber
nicht conditio sine qua non. Je nach Haltung, Bewegung und Aufprallwinkel, kann der Kopf getroffen werden, ohne dass ein
charakteristisches Wegschnappen ersichtlich ist. Für den ER ist erstellt, dass ein Check gegen den Kopf vorliegt, indem der
Beschuldigte Verboon zuerst mit dem Arm im Gesicht trifft. Festzuhalten bleibt, dass eine Aufwärtsbewegung bei einem Check
grundsätzlich nicht erforderlich ist, da dieser gegen den Oberkörper, d.h. Hüfte bis und mit Schulter erfolgen soll. Es gibt keinen
Grund mit einer solchen Aufwärtsbewegung zu checken. Legt man eine Aufwärtsbewegung in den Check und streckt den Arm aus, so
läuft man auch Gefahr, dass dabei der Kopf getroffen wird, selbst wenn der Check als solches korrekt gedacht gewesen ist. . Frontale
Checks bergen zudem per se ein erhöhtes Gefährdungspotential, weil sie optimal getimt und sehr sauber ausgeführt werden müssen.
Sobald das Timing nicht perfekt ist, besteht die erhebliche Gefahr, dass der Check missrät und gefährlich wird. Dies war vorliegend
der Fall.
3. Bezüglich der Strafzumessung kann auf die Ziff. 6 – 9 der Praxisrichtlinien verwiesen werden. In Kategorie I fallen Checks gegen
den Kopf, welche unabsichtlich, mit leichter Fahrlässigkeit oder geringer Wucht erfolgen. Sie können mit 1 – 2 Spielsperren geahndet
werden. Checks gegen den Kopf, welche bewusst ausgeführt werden, eine erhebliche Rücksichtslosigkeit beinhalten, eine erhebliche
Wucht beinhalten oder sonst wie als überdurchschnittlich gefährlich beurteilt werden müssen oder weitere Qualifikationsmerkmale
beinhalten, fallen mindestens in Kategorie II mit 2 – 4 Spielsperren. Häufen sich die Qualifikationsmerkmale oder liegt gar Vorsatz vor,
ist der Check in die Kategorie III (5 oder mehr Spielsperren) einzuordnen.
4. Der PSO beantragt Kategorie II, insbesondere, weil: "This is an Illegal Check to the Head, IIHF Rule 48 . First and main point of
contact is the head of Verboon; Schlumpf elevates upwards and makes contact with the head using his arm and shoulder"; Der ER
hält diese Ausführungen für zutreffend und teilt die Aktion – wie von PSO beantragt – in die Kategorie II ein.
5. Im Strafrahmen von 2-4 Spielsperren ist das Foul am unteren Rahmen anzusiedeln und mit 2 Spielsperren zu bestrafen. Zusätzlich
ist praxisgemäss eine Busse auszusprechen, welche auf der Grundbusse für eine Matchstrafe gemäss Bussentarif (8c) beruht (hoher
NL Tarif CHF 2'260.00) und für jede zusätzliche Sperre um 50 % zu erhöhen ist. Es ist damit eine Busse von CHF 3'390.00
auszusprechen.
6) Entscheid: 1. Der Beschuldigte wird für 2 Spiel gesperrt.
2. Die Beschuldigten haben eine Busse in der Höhe von CHF 3'390.00 zu bezahlen.
3. Die Verfahrenskosten, ausmachend CHF 640.00, werden den Beschuldigten auferlegt
7) Kosten: Verfahrenskosten Schreib- und Zustellgebühren CHF 640.00
CHF 0.00
Total CHF 640.00
8) Zahlung: Der Betrag von CHF 4'030.00 wird Ihnen durch die SIHF separat in Rechnung gestellt.
9) Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 61 Rechtspflegereglement innert 5 Tagen an das Verbandssportgericht des SIHF, c/o
Swiss Ice Hockey Federation, Postfach, 8152 Glattbrugg (per Einschreiben oder per E-Mail an [email protected]), Berufung eingereicht
werden. Die Berufung hat nebst Beilage des vorliegenden Entscheides einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
 
Ich finde das Urteil korrekt. Schwach war, dass die Refs auf dem Eis den Verstoss nicht gesehen haben oder nicht mindestens die Wiederholung angeschaut haben. Berni kommt demnach ungeschoren davon. Auch nicht korrekt.Es kommt das Gefühl auf, dass wenn Spieler auf dem Eis mit einem Restausschluss belegt werden oder die Refs die Szene nochmals auf dem Bildschirm anschauen, das Verdikt danach unumstösslich ist und keine Sperren oder Bussen zufolge haben. Wird jedoch auf dem Eis eine Szene nicht geahndet, dass es im Nachhinein die umso härtere Strafe nach sich zieht. Oder täusche ich mich?
 
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